
Achtung beim Lebensmittelkauf: Insekten als Zutat in Lebensmitteln
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren die Zulassung von Insekten als Lebensmittel geregelt. Unter der Verordnung (EU) 2017/2470 wurden verschiedene Insektenarten als neuartige Lebensmittel zugelassen, darunter der Mehlwurm, die Hausgrille und die Wanderheuschrecke. Diese Zutaten finden zunehmend Einzug in alltägliche Produkte wie Brot, Nudeln, Snacks oder Proteinriegel.
Was viele Verbraucher nicht wissen: Insekten können starke allergische Reaktionen hervorrufen! Menschen mit Allergien gegen Krustentiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben haben ein erhöhtes Risiko für Kreuzreaktionen. Daher ist die Verwendung von Insekten in Lebensmitteln kennzeichnungspflichtig. Dennoch kann es passieren, dass Verbraucher unbewusst solche Produkte konsumieren, wenn sie nicht genau auf die Zutatenliste achten.
Wer profitiert wirklich? Die Lebensmittelindustrie kann durch den Einsatz von Insekten als Proteinquelle teurere Zutaten ersetzen und so ihre Produktionskosten senken. Doch für Verbraucher bedeutet dies nicht automatisch einen gesundheitlichen oder preislichen Vorteil – im Gegenteil: Wer allergisch reagiert oder sich bewusst gegen den Konsum von Insekten entscheidet, muss jetzt noch genauer auf die Kennzeichnung achten.
Unsere Empfehlung:
Prüfen Sie immer die Zutatenliste von Lebensmitteln, insbesondere bei neu eingeführten Produkten.
Achten Sie auf Begriffe wie "Acheta domesticus" (Hausgrille), "Tenebrio molitor" (Mehlwurm) oder "Locusta migratoria" (Wanderheuschrecke).
Informieren Sie sich über potenzielle allergische Reaktionen und gehen Sie im Zweifel auf Nummer sicher.
Gesunde und bewusste Ernährung bedeutet, genau zu wissen, was auf dem Teller landet. Bleiben Sie informiert und treffen Sie Ihre Kaufentscheidungen bewusst!